Jusletter

Von Sperrfristen und Steuerumgehungen

Konkretisierung zur Sperrfrist nach Art. 19 Abs. 2 DBG – eine willkommene Klarstellung für Unternehmensnachfolgen und Private-Equity Investitionen (BGer vom 10. November 2020, 2C_234/2020, StR 77 [2021], 72)

  • Autor/Autorin: Marc Vogelsang
  • Beitragsart: Urteilsbesprechungen
  • Rechtsgebiete: Steuerrecht
  • DOI: 10.38023/d0bbcdc7-89c8-43b1-b26a-f9ee620c0d6f
  • Zitiervorschlag: Marc Vogelsang, Von Sperrfristen und Steuerumgehungen, in: Jusletter 27. März 2023
In seinem Urteil vom 10. November 2020 (2C_234/2020) äussert sich das Bundesgericht zur Frage, ob der Abschluss eines Vorvertrages vor Ablauf der fünfjährigen Frist nach Art. 19 Abs. 2 DBG eine Sperrfristverletzung darstellt. Obwohl das Urteil bislang überschaubare Beachtung fand, besitzt es eine hohe Relevanz in der Beratungspraxis. Der Beitrag beleuchtet die Gestaltungsmöglichkeiten und Grenzen im Zusammenhang mit Unternehmensnachfolgen und Private-Equity Investitionen.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Einleitung
  • II. Steuerneutrale Umwandlung von Personenunternehmungen
  • 1. Übersicht
  • 2. Veräusserungssperrfrist von fünf Jahren im Besonderen
  • 3. BGer vom 10. November 2020, 2C_234/2020
  • 3.1. Sachverhalt
  • 3.2. Erwägungen
  • 4. Massgebender Zeitpunkt für die Einhaltung der Veräusserungssperrfrist
  • 4.1. Ausgangspunkt
  • 4.2. Kumulative Voraussetzungen für eine «Veräusserung»
  • 4.2.1. Übergang des Eigentums an den Anteilen
  • 4.2.2. Vermögenszufluss für die übertragenen stillen Reserven
  • 5. Kein Raum für eine Steuerumgehung bei einer verobjektivierten Sperrfrist
  • III. Fallbeispiele
  • 1. Abschluss eines Vorvertrages
  • 2. Einräumung einer Nutzniessung
  • 3. Aufschiebend bedingte Kaufpreispreisforderung («Earn-Out»)
  • 4. Call- und Put-Optionen
  • 5. Gewährung eines pfandgesicherten Darlehens und Verrechnung mit der Kaufpreisschuld
  • IV. Fazit

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