FINMA schliesst «Greensill»-Verfahren gegen Credit Suisse ab
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA schliesst das Enforcementverfahren gegen die Credit Suisse im Zusammenhang mit deren Geschäftsbeziehung mit dem Financier Lex Greensill und seinen Gesellschaften ab. Die FINMA stellt fest, dass die Credit Suisse in diesem Kontext mit Blick auf das Risikomanagement und eine angemessene Betriebsorganisation in schwerer Weise gegen die aufsichtsrechtlichen Pflichten verstossen hat. Die FINMA ordnet korrigierende Massnahmen an. So muss die Bank künftig auf Stufe Geschäftsleitungsmitglied periodisch die wichtigsten (rund 500) Geschäftsbeziehungen namentlich auf Gegenparteirisiken überprüfen. Die Bank muss zudem die Verantwortlichkeiten ihrer (rund 600) höchsten Mitarbeitenden in einem Verantwortlichkeitsdokument festhalten. Die FINMA hat überdies vier Enforcementverfahren gegen ehemalige Manager der Credit Suisse eröffnet.
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