Rechtshilfeersuchen Russlands: Bankguthaben bleibt vorsorglich gesperrt
BGer – Die vorsorgliche Sperrung von Bankguthaben, die im Rahmen eines russischen Rechtshilfeersuchens angeordnet wurde, wird aufrecht erhalten. Das russische Rechtshilfeersuchen als solches ist vorläufig zu sistieren. Das Bundesgericht heisst eine Beschwerde des Bundesamtes für Justiz gegen einen Entscheid des Bundesstrafgerichts gut. (Urteil 1C_477/2022)
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