Schändungsvorwurf gegen Arzt: Weitere Bilddateien freigegeben
BGer – Die Zürcher Staatsanwaltschaft darf weitere Bilddateien vom Handy eines Arztes durchsuchen, gegen den wegen Schändung und Verletzung des Geheim- und Privatbereichs durch Aufnahmegeräte ermittelt wird. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Im Zusammenhang mit weiteren Geräten geht die Sache zur neuen Entscheidung an das zuständige Zürcher Zwangsmassnahmengericht zurück. (Urteile 1B_284/2022 und 1B_504/2022)
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