Atomenergie: Überprüfung der Beiträge an Stilllegungsfonds
BVGer – Nach einer Beschwerde des Berner Energiekonzerns BKW müssen die Jahresbeiträge für den Stilllegungsfonds für Atomanlagen für die Periode 2017 bis 2021 neu berechnet werden. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. (Urteil A-1972/2021)
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