Firma muss 390’000 Franken Kurzarbeitsentschädigung zurückzahlen
BVGer – Eine in der Westschweiz tätige Reiseagentur muss rund 390’000 Franken an Kurzarbeitsentschädigung aus dem Jahr 2020 an die Arbeitslosenkasse zurückzahlen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht kürzlich entschieden. Die Firma hatte die geleisteten Arbeitszeiten nicht ausreichend erfasst. (Urteil B-4559/2021)
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