Die Kindsvertretung im Strafprozess
Unter besonderer Berücksichtigung der Interessenkollision
Der vorliegende Beitrag befasst sich mit der Vertretung von Kindern und Jugendlichen im Strafverfahren, die Opfer einer Straftat wurden. Dabei wird namentlich analysiert, in welchen Konstellationen das Kind nicht durch seine Eltern vertreten werden kann und welche Aufgaben diesfalls der Kinderanwältin respektive dem Kinderanwalt zukommen.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einführung
- II. Kollision der Interessen von Kind und Eltern
- A. Das elterliche Vertretungsrecht und dessen Schranken
- B. Wann hat die KESB für das Kind eine qualifizierte und unabhängige Kindsvertretung im Strafprozess anzuordnen?
- III. Unverzügliche Meldung der Strafbehörden an die zuständige KESB am Wohnsitz des Kindes bei möglicher Interessenkollision
- IV. Das Recht des Kindes auf eine unabhängige und qualifizierte Kindsvertretung
- A. Recht auf eine unabhängige Kindsvertretung
- B. Recht auf eine qualifizierte Rechtsvertretung
- V. Die Aufgaben der Kindsvertretung im Strafverfahren
- VI. Entschädigung der Kindsvertretung im Strafverfahren
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