Zusatzversicherung: Beschwerde von Klinik-Betreiberin abgeblitzt
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde der Betreiberin einer Klinik abgewiesen, die den Widerruf einer Medienmitteilung der Finma aus dem Jahr 2020 im Zusammenhang mit Missständen im Bereich der Krankenzusatzversicherungen verlangte. Zahlreiche Krankenversicherer haben seit der Publikation die Verträge mit der Klinik gekündigt. (Urteil B-5146/2021)
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