Das Recht auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt
Die Fortentwicklung des Grund- und Menschenrechtsschutzes auf völkerrechtlicher, regionaler und nationaler Ebene
Der UNO-Menschenrechtsrat hat jüngst das Recht auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt anerkannt. Auch in der Schweiz wurde eine entsprechende parlamentarische Initiative lanciert. Gleichzeitig unterliegt die Rechtsprechung zum menschenrechtlichen Schutz vor Umweltgefahren einer hohen Dynamik. Die Autorinnen analysieren die Bedeutung des neu anerkannten Menschenrechts und diskutieren, inwiefern sich die unterschiedlichen Entwicklungen beeinflussen. Sie zeigen: Mittelfristig werden für die Schweiz vor allem die Entscheide des EGMR zum Klimawandel von rechtlicher Relevanz sein.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Die Anerkennung auf UNO-Ebene
- 2.1. Rechtliche Bedeutung
- 2.2. Politische Bedeutung
- 2.3. Ausgestaltung des neu anerkannten Menschenrechts
- 2.3.1. Der Resolutionstext
- 2.3.2. Die Rahmenprinzipien für Menschenrechte und Umwelt
- 3. Umweltschutz und subjektive Ansprüche: die Rechtslage in der Schweiz
- 3.1. Individuelle Ansprüche nach geltendem Recht
- 3.2. Ein Grundrecht auf gesunde Umwelt in der Bundesverfassung?
- 4. Der EGMR als Taktgeber
- 4.1. Die Erweiterung der Beschwerdelegitimität
- 4.2. Der Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers und der Mitgliedstaaten des EGMR
- 5. Schlussbemerkungen
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