Ukraine: Übernahme weiterer EU-Sanktionen gegen Russland
Der Bundesrat hat am 18. März 2022 entschieden, die neuen Sanktionsmassnahmen der EU gegenüber Russland zu übernehmen. Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hat bereits am 16. März 2022 Anhang 8 der «Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine» angepasst und damit 197 natürliche Personen sowie 9 Organisationen den geltenden Sanktionen unterstellt. Im WBF sind die Arbeiten angelaufen, um die Verordnung gemäss dem Entscheid vom 18. März 2022 zu ergänzen.
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