Beschwerden gegen Tessiner Ladenöffnungsgesetz teilweise gutgeheissen
BGer – Das Bundesgericht heisst zwei Beschwerden gegen das neue Gesetz des Kantons Tessin über die Ladenöffnungszeiten teilweise gut. Als verfassungswidrig erweist sich zunächst die Regelung, mit der das Inkrafttreten des Gesetzes vom Abschluss eines Gesamtarbeitsvertrages abhängig gemacht wurde. Eine integrale Aufhebung des Gesetzes wäre deswegen aber nicht angemessen. Aufgehoben hat das Bundesgericht die Regelung zur Schaffung einer beratenden Kommission bei der Anwendung des Gesetzes. (Urteile 2C_98/2020, 2C_102/2020)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare