YB-Fan zu acht Monaten bedingt verurteilt
BStGer – Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hat einen angeklagten YB-Fan wegen Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht zu einer bedingten Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt. Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Damit hat das Bundesstrafgericht die Verurteilung des Fussballfans bestätigt und das Strafmass gegenüber der Vorinstanz leicht erhöht.
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