Wegen Verdachts auf Mord in 1999 Verbleib in Untersuchungshaft
BGer – Ein Mann, der verdächtigt wird, 1999 an einem Raubüberfall auf eine jenische Familie und am Mord eines Sohnes beteiligt gewesen zu sein, muss in Untersuchungshaft bleiben. Er ist seit vergangenem Januar durch die Berner Justiz inhaftiert. Das Bundesgericht bestätigte seine Untersuchungshaft bis am 11. Oktober. (Urteil 1B_459/2021)
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