Jusletter

FINMA bewilligt Börse und Zentralverwahrer für Handel mit Token

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsart: Medienmitteilungen
  • Rechtsgebiete: Aufsichtsrecht, Bankrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, FINMA bewilligt Börse und Zentralverwahrer für Handel mit Token, in: Jusletter 20. September 2021
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat zwei Bewilligungen zum Betrieb von Finanzmarktinfrastrukturen erteilt, die auf der sogenannten Distributed Ledger Technologie (DLT) basieren. So bewilligt die FINMA die SIX Digital Exchange AG als Zentralverwahrerin und die damit verbundene SDX Trading AG als Börse. Damit werden am Schweizer Finanzplatz erstmals Bewilligungen für Infrastrukturen ausgesprochen, die den Handel von digitalisierten Effekten in Form von Token und deren integrierte Abwicklung ermöglichen.

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.