Polizisten als Cowboys betitelt: Busse für Walliser Anwalt
BGer – Während einer Anhörung bezeichnete ein Walliser Anwalt Polizeibeamte als Cowboys und einen Kollegen als Clown. Das Bundesgericht hat nun die Beschwerde des Mannes abgewiesen, der von der Anwalts-Aufsichtskammer mit einer Busse von CHF 3'000 belegt wurde. (Urteil 2C_354/2021)
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