Ausschluss aus der Armee nach Strafurteil zulässig
BVGer – Der Ausschluss aus der Armee aufgrund eines rechtskräftigen Strafurteils ist zulässig. Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem am Dienstag, 31. August 2021 veröffentlichten Urteil die Beschwerde eines jungen Mannes abgewiesen, der 2020 aufgrund einer Racheaktion nach einem Cannabis-Diebstahl verurteilt worden war. (Urteil A-941/2021)
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