Jusletter

Keine Rückzahlungspflicht für WEF-Vorbezug trotz späterer Vermietung

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsart: Aus dem Bundesgericht
  • Rechtsgebiete: Berufliche Vorsorge
  • Zitiervorschlag: Jurius, Keine Rückzahlungspflicht für WEF-Vorbezug trotz späterer Vermietung, in: Jusletter 2. August 2021
BGer – Die Vermietung eines Wohnobjekts, das mit vorbezogenen Mitteln aus der beruflichen Vorsorge finanziert wurde, führt nicht zwangsläufig zu einer Rückzahlungspflicht gegenüber der Pensionskasse. Das Bundesgericht verneint die Rückzahlungspflicht im Fall einer Eigentümerin, die ihre Wohnung nach jahrelanger Eigennutzung unbefristet und mit beidseitiger Kündigungsfrist von drei Monaten vermietet hat (Urteil 9C_293/2020).

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