Änderungen im Arbeitslosenversicherungsgesetz
Der Bundesrat hat am 26. Mai 2021 die Inkraftsetzung der Änderungen im Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) per 1. Juli 2021 beschlossen. Damit werden Bestimmungen zur Kurzarbeitsentschädigung vereinfacht und der administrative Aufwand für Unternehmen reduziert. Er hat auf das gleiche Datum die entsprechende Änderung der Arbeitslosenversicherungsverordnung (AVIV) und die neue ALV-Informationssystemeverordnung (ALV-IsV) in Kraft gesetzt.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare