Radio Top muss Suisa-Gebühren nachzahlen
BGer – Radio Top hat der Genossenschaft Suisa während mehrerer Jahre keine Urheberrechtsgebühren für die gespielte Musik bezahlt. Dies muss der Sender nun nachholen, hat das Bundesgericht entschieden. Die Höhe des Betrags ist jedoch noch offen. Entscheiden wird das Handelsgericht des Kantons Zürich. (Urteile 4A_450/2020 und 4A_464/2020)
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