Beschwerde der CS gegen die FINMA-Prüfungsbeauftragte abgewiesen
BGer – Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Credit Suisse (CS) gegen die Prüfungsbeauftragte der FINMA wegen der Beschattungsaffäre abgewiesen. Die Bank zweifelt an der Unabhängigkeit der Beauftragten. Diese leitete als Vertreterin von Gläubigern Betreibungen in der Höhe von rund 5,4 Millionen Franken gegen die CS ein. (Urteil 2C_399/2020)
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