Anspruch auf Entgelt für Sexarbeit geniesst strafrechtlichen Schutz
BGer – Das Bundesgericht bestätigt die Betrugsverurteilung eines Mannes, der eine Frau um das vereinbarte Entgelt für die von ihr erbrachten sexuellen Dienstleistungen geprellt hat. Ihr Anspruch auf Entschädigung ist strafrechtlich zu schützen, da der Prostitutionsvertrag unter diesem Aspekt nicht mehr als sittenwidrig gelten kann. (Urteil 6B_572/2020)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare