Assujetissement à une taxe d'exemption militaire
EGMR – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Beschwerde eines Schweizers gutgeheissen, der aus gesundheitlichen Gründen keinen Militärdienst leisten kann und verpflichtet wurde, eine Wehrpflichtabgabe zu bezahlen. Dies ist diskriminierend und verstösst gegen die Menschenrechtskonvention. (Urteil 23040/13 i. S. Ryser c. Suisse)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare