Jusletter

Deutsche Otto-Gruppe unterliegt in Namensnutzung gegen «Otto’s»

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsart: Aus dem Bundesgericht
  • Rechtsgebiete: Immaterialgüterrecht, Markenrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Deutsche Otto-Gruppe unterliegt in Namensnutzung gegen «Otto’s», in: Jusletter 30. November 2020
BGer – Die deutsche Otto-Gruppe unterliegt im Streit um die Namensnutzung gegen die 1978 von Otto Ineichen in Sursee/LU gegründete Otto’s AG. Dies geht aus einem am 27. November 2020 veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor. (Urteil 4A_152/2020)

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.