Autonomie der Gemeinden bei der Auslegung ihres kommunalen Rechts
Unter besonderer Berücksichtigung der Rechtslage im Kanton Schaffhausen
Im Anwendungsbereich der verfassungsrechtlichen Gemeindeautonomie dürfen die kantonalen Rechtsmittelbehörden nicht von einer vertretbaren Auslegung des kommunalen Rechts durch die Gemeindebehörden abweichen. Dies steht allerdings unter dem Vorbehalt, dass die Gemeindebehörden ihre Auslegung genügend begründen. Der Autor zeigt auf, was unter einer genügenden Begründung zu verstehen ist und was die Gemeinden bei der Auslegung ihrer Gemeindereglemente zu beachten haben.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Die Gemeindeautonomie
- 2. Das Recht der Gemeinden, ihre Reglemente selbst auszulegen
- 3. Die Begründung der Auslegung
- 3.1. Was ist unter einer genügenden Begründung zu verstehen?
- 3.2. Wann ist eine Auslegung vorzunehmen?
- 3.3. Auslegungsmethoden
- 3.4. Mögliches Vorgehen bei der Begründung der eigenen Auslegung
- 4. Fazit
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