Haftung im Rettungsdienst
Das medizinische Rettungswesen unterlief in den letzten Jahrzehnten eine rasante Entwicklung, sowohl in organisatorischer wie auch in medizinischer Hinsicht. In rechtlicher Hinsicht ist das Rettungswesen jedoch nach wie vor bloss punktuell und uneinheitlich geregelt. Da in den Rettungsdiensten hauptsächlich nichtärztliches Personal tätig ist, das über sehr weitreichende medizinische Kompetenzen verfügt, stellen sich insbesondere im Zusammenhang mit haftungsrechtlichen Sachverhalten immer wieder diverse Fragen, welche bis anhin weder durch das Gesetz noch durch die Rechtsprechung oder die Literatur eingehend beantwortet wurden.
Inhaltsverzeichnis
- I. Bedeutung der präklinischen Notfallmedizin
- II. Die Organisation der Rettungsdienste in der Schweiz
- III. Zur Haftungsgrundlage
- IV. Sorgfaltspflichtverletzungen im Rettungsdienst
- 1. Zum Verhältnis Arzt – Rettungssanitäter
- A. Die Übertragung ärztlicher Tätigkeiten an nichtärztliches Personal
- B. Die Übertragung ärztlicher Tätigkeiten im Schweizer Rettungswesen
- 2. Sorgfaltspflichtverletzungen des delegierenden Arztes
- 3. Sorgfaltspflichtverletzungen der Rettungssanitäter
- A. Nicht-medizinische Sorgfaltspflichten
- B. Medizinische Sorgfaltspflichten
- a. Diagnosepflicht
- aa. Diagnosestellung durch Rettungssanitäter?
- bb. Diagnosestellung im präklinischen Notfall
- b. Aufklärungspflicht
- c. Sicherstellung der gültigen Einwilligung
- aa. Vertretungsberechtigung
- bb. Mutmasslicher Wille und objektives Interesse
- d. Behandlungspflichten
- V. Schlussbemerkung
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