Inkrafttreten der revidierten Verordnung über den Tabakpräventionsfonds
Die Totalrevision der Verordnung über den Tabakpräventionsfonds (TPFV) tritt am 1. August 2020 in Kraft. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 12. Juni 2020 beschlossen. Diese Revision präzisiert die gesetzliche Grundlage, welche die finanzielle Unterstützung kantonaler Programme ermöglicht.
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