Coronavirus: Befristeter Rechtsstillstand für die Reisebranche
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 20. Mai 2020 einen befristeten Rechtsstillstand für die Reisebranche erlassen. Reisebüros können demnach für Rückzahlungen nach einer Reiseannullation bis zum 30. September 2020 nicht betrieben werden. Mit dieser gezielten Massnahme setzt der Bundesrat einen Auftrag des Parlaments um und trägt den besonderen, auch rechtlich bedingten Herausforderungen der Reisebüros Rechnung.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare