Revisionsgesuch von Erwin Sperisen abgewiesen
BGer – Das Bundesgericht weist ein Revisionsgesuch von Erwin Sperisen ab, soweit es darauf eintritt. Die gegenüber einer Bundesrichterin angeführten Ausstandsgründe, die im ihn betreffenden Verfahren 6B_865/2018 (Urteil vom 14. November 2019) als Instruktionsrichterin fungiert hat, wurden verspätet geltend gemacht. Die angeführten Umstände stellen indessen objektiv betrachtet ohnehin keinen Grund dar, die Bundesrichterin als befangen erscheinen zu lassen. (Urteile 6F_2/2020 und 6F_4/2020)
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