Bundesrat regelt Versorgung mit wichtigen medizinischen Gütern
Der Bundesrat überträgt dem Bund mehr Kompetenzen, um die Versorgung mit wichtigen medizinischen Gütern zur Bekämpfung des Coronavirus zu koordinieren. Dies hat er an seiner Sitzung vom 3. April 2020 beschlossen. So werden etwa die Kantone verpflichtet, ihre aktuellen Materialbestände zu melden.
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