Behörde verweigert Aufenthaltsbewilligung trotz Ehe mit Schweizer
BGer – Das Kanton Wallis hat einer mit einem Schweizer verheirateten Thailänderin zu Unrecht die erneute Ausstellung einer Aufenthaltsbewilligung verweigert. Die erste Bewilligung hatte die Frau nach ihrer Heirat 2011 im Rahmen des Familiennachzugs erhalten. Diese erlöschte jedoch, weil die Frau die Schweiz 2016 für mehr als ein halbes Jahr verliess. (Urteil 2C_784/2019)
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