Knorpelriss nach Händeschütteln ist kein Unfall
BGer – Das kräftige, ruckartige Handschütteln einer Arbeitskollegin hat bei einer Frau einen breiten Riss eines Knorpels im rechten Handgelenk verursacht. Das Bundesgericht gelangte zum Schluss, dass dies kein Unfall war und die Suva somit nicht für die Heilung aufkommen muss. (Urteil 8C_671/2019)
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