Kein verfassungsmässiger Anspruch auf Homeschooling
BGer – Die Bundesverfassung gewährt Eltern keinen Anspruch darauf, grundschulpflichtige Kinder zu Hause unterrichten zu können («Homeschooling»). Selbst sehr restriktive kantonale Regelungen oder ein Verbot von häuslichem Privatunterricht sind mit dem verfassungsmässigen Anspruch auf Schutz des Privat- und Familienlebens vereinbar. Das Bundesgericht weist die Beschwerde einer Mutter aus dem Kanton Basel-Stadt ab. (Urteil 2C_1005/2018)
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