Keine Anonymisierung des Einkommens in publizierten Urteilen
BStGer – Angaben zu den finanziellen Verhältnissen von Verurteilten werden bei den anonym im Internet publizierten Entscheiden nicht weggelassen. Dies hat das Bundesstrafgericht entschieden, weil nur so die ausgesprochene Strafe nachvollzogen werden kann. (Urteil SN.2019.20)
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