Anzeige gegen Stoffel: Zürcher Steuerkommissär muss in Ausstand
BGer – Der Zürcher Steuerkommissär, der Strafanzeige wegen Steuerbetrugs gegen den Bündner Immobilienunternehmer Remo Stoffel einreichte, muss in zwei Hinterziehungsverfahren in den Ausstand treten. Dies hat das Bundesgericht entschieden und Stoffel teilweise Recht gegeben. (Urteil 2C_425/2018)
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