Affaire Girardin : Vevey et Yverdon restent parties civiles
BGer – Die Beschwerden von Vevey und Yverdon-les-Bains im Fall Girardin sind unzulässig. Der Stadtrat von Vevey hat sich vor Bundesgericht gegen den Status der beiden Gemeinden als Zivilkläger gewehrt. (Urteile 1B_492/2018 und 1B_559/2018) (jb)
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