Bedarf für Spezialprodukte nicht belegt: Keine Erhöhung der Nothilfe für Diabetiker
BGer – Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat zu Recht die Erhöhung der Nothilfe für einen abgewiesenen Asylbewerber mit Diabetes abgelehnt. Gemäss der vom Betroffenen eingereichten Arztberichte muss er keinen speziellen Ernährungsplan mit bestimmten, festgelegten Lebensmitteln einhalten, die besondere Kosten auslösen würden. Vielmehr kann er die ärztlich empfohlene Ernährung auch ohne Erhöhung der Nothilfe beschaffen. (Urteil 8C_603/2018)
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