Jusletter

SEM bezeichnet die zugelassenen Rechtsberatungsstellen

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsart: Medienmitteilungen
  • Rechtsgebiete: Ausländer- und Asylrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, SEM bezeichnet die zugelassenen Rechtsberatungsstellen, in: Jusletter 4. März 2019
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat die Rechtsberatungsstellen bezeichnet, an die sich Asylsuchende in den Kantonen ab dem 1. März 2019 kostenlos wenden können. Zugelassen werden Rechtsberatungsstellen von Caritas und dem Hilfswerk der Evangelischen Kirchen Schweiz (HEKS) sowie weiterer gemeinnütziger Trägerschaften. Diese Rechtsberatungsstellen bieten Asylsuchenden bereits heute Beratung und rechtliche Vertretung an. Bei Schritten, die für den Asylentscheid relevant sind, werden sie im erweiterten Asylverfahren neu durch den Bund pauschal entschädigt.

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