Bedingt Entlassener nimmt seine Ausweisung gleich selbst vor
BGer – Die bedingte Entlassung eines Genfer Gefangenen und seine Ausweisung aus der Schweiz waren beschlossene Sache, als der Mann im August 2018 nicht mehr von einem Freigang zurückkehrte. Die Genfer Justiz wollte den Mann deshalb den Rest seiner Strafe absitzen lassen. Das Bundesgericht hat nun aber anders entschieden. (Urteil 6B_1121/2018)
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