Jusletter

Ab dem 1. Januar 2020 sind Ordnungsbussen auch ausserhalb des Strassenverkehrs möglich

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsart: Medienmitteilungen
  • Rechtsgebiete: Strassenverkehrsrecht, Nicht freiheitsentziehende Sanktionen
  • Zitiervorschlag: Jurius, Ab dem 1. Januar 2020 sind Ordnungsbussen auch ausserhalb des Strassenverkehrs möglich, in: Jusletter 21. Januar 2019
Künftig werden neben einfachen Übertretungen des Strassenverkehrsgesetzes auch geringfügige Verstösse gegen andere Gesetze im Ordnungsbussenverfahren sanktioniert. Die maximale Höhe der Busse beträgt CHF 300. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 16. Januar 2019 von den Vernehmlassungsergebnissen der Änderung der Ordnungsbussenverordnung (OBV) Kenntnis genommen. Zusammen mit dem neuen Ordnungsbussengesetz (OBG) werden die OBV und die entsprechenden Bussenlisten auf den 1. Januar 2020 in Kraft gesetzt.

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