Jusletter

Unternehmensabgabe für Radio und Fernsehen

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsart: Aus dem Bundesverwaltungsgericht
  • Rechtsgebiete: Medien- und Telekommunikationsrecht, Andere Steuern. Abgaben u. Gebühren
  • Zitiervorschlag: Jurius, Unternehmensabgabe für Radio und Fernsehen, in: Jusletter 16. Dezember 2019
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht erachtet die in der Radio- und Fernsehverordnung vorgesehene Anzahl von lediglich sechs Tarifstufen für die Festlegung der Unternehmensabgabe im konkreten Fall als verfassungswidrig. Das Gericht legt dem Bundesrat nahe, die festgestellten Mängel bei der Mitte 2020 vorgesehenen Überprüfung zu analysieren und zeitnah zu beheben. (Urteil A-1378/2019)

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.