Unternehmensabgabe für Radio und Fernsehen
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht erachtet die in der Radio- und Fernsehverordnung vorgesehene Anzahl von lediglich sechs Tarifstufen für die Festlegung der Unternehmensabgabe im konkreten Fall als verfassungswidrig. Das Gericht legt dem Bundesrat nahe, die festgestellten Mängel bei der Mitte 2020 vorgesehenen Überprüfung zu analysieren und zeitnah zu beheben. (Urteil A-1378/2019)
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