Bundesrat beschliesst Änderung der Eigenmittelverordnung
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. November 2019 Änderungen der Eigenmittelverordnung verabschiedet. Die Verordnung vereinfacht ab dem 1. Januar 2020 die Anforderungen für bestimmte kleine Banken und Wertpapierhäuser und stellt die Kapitalisierung der Stammhäuser der systemrelevanten Banken für den Krisenfall sicher. Der Bundesrat verzichtet aber zu Gunsten einer Selbstregulierung der Branche darauf, Massnahmen im Bereich der Wohnrenditeliegenschaften zu ergreifen.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare