Änderung der Fortpflanzungsmedizinverordnung
Personen, die nach dem 1. Januar 2001 aufgrund einer Samenspende geboren wurden, erhalten ab dem 1. Januar 2019 einfacher Zugang zu den Angaben über den Samenspender als bisher. Neu können sich die Betroffenen die Abstammungsdaten per Post an ihre Wohnadresse zustellen lassen oder die Mitteilung kann durch eine medizinische Fachperson ihres Vertrauens erfolgen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 14. November 2018 eine entsprechende Änderung der Fortpflanzungsmedizinverordnung auf den 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt.
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