Chômage : un jour de retard vaut un jour de sanction
BGer – Der Arbeitslose, der seinen Nachweis der persönlichen Arbeitsbemühungen einen Tag zu spät abgibt, muss mit einer Strafe rechnen, auch wenn sein Verhalten bisher einwandfrei war. Das Bundesgericht hat einer Beschwerde des Arbeitsamtes des Kantons Genf stattgegeben. (Urteil 8C_604/2018) (dr)
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