Tentative de meurtre au couteau de poche : jugement annulé
BGer – Das Bundesgericht hat ein Basler Urteil, mit dem eine Frau wegen versuchten Totschlags im Affekt zu 18 Monaten Haft verurteilt wurde, aufgehoben. Die Angeklagte verletzte das Opfer mit einem Taschenmesser in Brusthöhe durch einen weniger als 1 cm langen Schnitt. (Urteil 6B_183/2018) (dr)
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