Aufhebung der Ausfuhrbeiträge per 1. Januar 2019
Die Gesetzesänderungen zur Aufhebung der Ausfuhrbeiträge («Schoggigesetz») treten per 1. Januar 2019 in Kraft. Dies hat der Bundesrat am 21. September 2018 beschlossen. Ausserdem hat er entschieden, Begleitmassnahmen zum Erhalt von Arbeitsplätzen und Wertschöpfung in der Nahrungsmittelproduktion umzusetzen.
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