Vermittelbar trotz Sprachkurs: Arbeitslosenkasse muss zahlen
BGer – Ein regionales Genfer Arbeitsvermittlungszentrum hat einem gemeldeten Stellenlosen zu Unrecht die Taggelder für die Zeit eines Sprachaufenthalts in London nicht zahlen wollen. Das Bundesgericht hat nun eine Beschwerde des Mannes gutgeheissen. (Urteil 8C_474/2017)
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