Bundesrat will Erbrecht modernisieren
Das Erbrecht soll den neuen gesellschaftlichen Formen des Zusammenlebens angepasst werden. Der Bundesrat schlägt insbesondere vor, die Pflichtteile für Nachkommen zu senken, damit Erblasser freier über ihr Vermögen verfügen können. So können sie beispielsweise Lebenspartnerinnen und -partner stärker begünstigen. Auch die Nachfolgeregelung bei Familienunternehmen würde damit erleichtert. Eine Härtefallregelung soll zudem die faktischen Lebenspartner nach einem Todesfall vor Armut schützen. Der Bundesrat hat die entsprechende Botschaft an seiner Sitzung vom 29. August 2018 zuhanden des Parlaments verabschiedet.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare