Jusletter

Tamil Tigers sind keine kriminelle Organisation

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsarten: Aus dem Bundesstrafgericht
  • Rechtsgebiete: Straftaten gegen die öffentliche Gesundheit, den öffentlichen Verkehr, den öffentlichen Frieden, Straftaten gegen das Vermögen, Strafprozessrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Tamil Tigers sind keine kriminelle Organisation, in: Jusletter 18. Juni 2018
BStGer – Die Tamil Tigers sind gemäss Bundesstrafgericht keine kriminelle Organisation. Das Gericht hat am Donnerstag, 14. Juni 2018 alle 13 Angeklagten in diesem Punkt freigesprochen. Fünf Angeklagte sind jedoch zu bedingten Freiheitsstrafen verurteilt worden. (Urteil SK.2016.30)

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