Bundesgericht bleibt hart: Arena auf der Lueg nicht rechtens
BGer – Es bleibt dabei: Für die überdachbare Freilichtarena vor dem Landgasthof auf der Lueg fehlt die nötige Bewilligung. Das Bundesgericht hat in letzter Instanz über den Fall entschieden. (Urteil 1C_344/2017)
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