Aufenthaltsbewilligung verlängert – Begründung noch unklar
BGer – Der Kanton Zürich muss einem seit elf Jahren in der Schweiz lebenden Argentinier die Aufenthaltsbewilligung verlängern. Dies hat das Bundesgericht in einer öffentlichen Beratung entschieden. Ob es sich um einen Einzelfall oder eine Praxisänderung handelt, ist noch offen. (Urteil 2C_105/2017)
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